Spenden an politische Parteien sind bis zu 3.300 Euro im Jahr steuerbegünstigt.
Ihre Spende bis zu 1.650 Euro (Singles) bzw. 3.300 Euro (Verheiratete) wird zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen, also maximal 825 Euro bzw. 1.650 Euro.
Zuwendungen über die 1.650 bzw. 3.300 Euro hinaus können darüber hinaus als Sonderausgabe in der Steuererklärung eingetragen werden – zumindest bis zu einer Höhe von weiteren 1.650 Euro bei Singles und 3.300 Euro bei Verheirateten.
Spenden an die PAN - die Parteilosen sind also für Singles bis zu einer Höhe von insgesamt 3.300 Euro steuerbegünstigt, bei Verheirateten bis 6.600 Euro.
Transparenz und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind uns im Interesse unserer Spender besonders wichtig. Bitte achten Sie daher darauf, dass Sie korrekte Angaben zu Ihrer Person übermitteln. Bitte beachten Sie zudem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kontoinhaber identisch sein muss. Jeder Spender erhält eine Spendenbescheinigung.
Bitte überweisen Sie Ihre Spende an:
PAN - die Parteilosen Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold IBAN: DE70 4726 0121 8713 0325 00 BIC: DGPBDE3MXXX